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BGH, 28.09.1982 - 5 StR 606/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Gesamtstrafenausspruchs
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.06.1981 - 2 StR 188/81
Auszug aus BGH, 28.09.1982 - 5 StR 606/82
Worauf der Widerspruch beruht, ist nicht zu erkennen (BGH, Beschluß vom 24. Juni 1981 - 2 StR 188/81 - mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 18.02.1988 - 4 StR 37/88
Voraussetzungen für die Annahme von Tateinheit
Der Ausspruch über die Gesamtstrafe könnte auch unabhängig davon keinen Bestand haben, weil im Tenor eine um vier Monate höhere Gesamtfreiheitsstrafe (zwei Jahre sechs Monate) genannt wird als in den Urteilsgründen (zwei Jahre zwei Monate - UA 27) und nicht zu erkennen ist, worauf der Widerspruch beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. September 1982 - 5 StR 606/82 - und vom 24. Juni 1981 - 2 StR 188/81 m.w.Nachw.). - BGH, 22.10.1985 - 5 StR 673/85
Wirkungen der Abweichung der in den Strafzumessungsgründen genannten …
Dieser Widerspruch ist nicht auflösbar (vgl. BGH Beschlüsse vom 24. Juni 1981 - 2 StR 188/81 - und vom 28. September 1982 - 5 StR 606/82 -).